Die Demokratie mit Füssen getreten
Kolumne "Meine Meinung" im Oltner Tagblatt vom 24. Oktober 2009.
Die Demokratie mit Füssen getreten
von Kantonsrat Roman S. Jäggi, SVP Fulenbach
In unserem Land ist eine gefährliche Entwicklung im Gang. In verschiedenen Städten der Schweiz verbieten Behörden das Aufhängen des Abstimmungsplakats „Ja zum Minarett-Verbot“, ein klarer Verstoss gegen die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz. Fast gleichzeitig beantragt der solothurnische Regierungsrat dem Kantonsrat, die Volksinitiative zur Nennung der Nationalitäten in Polizeimeldungen für ungültig zu erklären. Wo leben wir den eigentlich? Werden neuestens Meinungen unterdrückt und Volksbegehren am Volk vorbei geschmuggelt, wie es den Oberen gerade in den Kram passt?
Rückblende: Am 27. April 2009 hat ein Initiativkomitee, unter Führung der SVP, die Volksinitiative zur „Nennung der Nationalitäten in Meldungen der Polizei und Justizbehörden“ in Form einer Anregung eingereicht. Damit soll die Polizei und die Justiz verpflichtet werden, in Meldungen die Nationalität oder die Herkunftsregion von Tätern und Tatverdächtigen konsequent zu nennen. Was in anderen Kantonen der Schweiz längst Standard ist, will die Regierung im Kanton Solothurn jedoch um keinen Preis umsetzen.
Weil die Regierung den Ausgang dieser Volksabstimmung fürchtet, zündet sie die letzte Stufe der Verweigerungstaktik und versucht, das Volksbegehren für ungültig zu erklären. Der Aufschrei unter den Parteien und in den Medien war entsprechend gross. Selbst die Mitglieder der Justizkommission haben erkannt, dass die Ungültigerklärung einer Volksinitiative der grösste Eingriff in die direkte Demokratie ist, den man machen kann. Deshalb hat die Justizkommission beantragt, die Volksinitiative für gültig zu erklären. Das zeugt von grosser Reife und politischer Verantwortung der Mitglieder dieser Kantonsratskommission.
Die Regierung begründet ihre Verweigerungshaltung mit einem Rechtsgutachten, welches sie bei Prof. Dr. Thomas Fleiner in Auftrag gegeben hat. Wer das Gutachten liest, merkt, dass es sich dabei um ein gekauftes und politisch begründetes Gefälligkeitsgutachten handelt. Der Inhalt des Gutachtens begründet vor allem die ablehnende Haltung von dessen Auftraggeberin, der Regierung. Alle im Gutachten aufgeführten Kritikpunkte sind jedoch Ohrfeigen ins Gesicht all jener Kantone, die in ihren Polizeimeldungen seit Jahren oder sogar Jahrzehnten konsequent offen und transparent informieren.
Als Kantonsrat würde es mir nie in den Sinn kommen, eine Volksinitiative (egal aus welcher Ecke sie kommt) für ungültig zu erklären. Volksinitiativen sind Volksinitiativen. Darüber zu entscheiden hat nur das Volk. Nicht einmal die Verwahrungsinitiative, die Ausschaffungsinitiative oder die Minarett-Initiative, wurden vom Bundesparlament seinerzeit für ungültig erklärt. Die Mehrheit gewichtete die Volks- und demokratischen Rechte jeweils höher, als inhaltliche Bedenken irgendwelcher Rechtsprofessoren. Zu recht. Unser Volk ist mündig genug, die Diskussion auch über heikle Themen zu führen und darüber abschliessend zu entscheiden. Ich gehe davon aus, dass die solothurnischen Kantonsrätinnen und Kantonsräte nicht mithelfen werden, dem Volk eine Abstimmung über ein rechtmässig zustande gekommenes Volksbegehren zu verweigern. Die Ungültigerklärung einer Volksinitiative ist ein Vorgang von staatspolitisch und historisch derart grosser Tragweite, dass die Stimmabgabe im Kantonsrat unbedingt unter Namensaufruf erfolgen muss.
