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Fall Fulenbach: Kritische Fragen im Kantonsrat

Die Verurteilung der Einwohnergemeinde Fulenbach durch das Departement von Regierungsrat Peter Gomm sowie das Verwaltungsgericht, wegen angeblicher Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie nach Grenchen, hat nun auch politische Konsequenzen. SVP-Kantonsrat Roman S. Jäggi, selber Fulenbacher Bürger und Einwohner, hat bereits einen ersten Vorstoss mit kritischen Fragen ausgearbeitet, der im Kantonsrat eingereicht wird. Weitere Vorstösse zu diesem Thema sind zu erwarten.

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Interpellation Roman S. Jäggi

Es ist wahrscheinlich nichts so schlimm für eine Dorfgemeinschaft, wie eine ungerechte Verurteilung von oben. Der Schuldspruch gegen Fulenbach ist nicht nur falsch, sondern zusammen mit der medialen Brandmarkung der Gemeinde für die Einwohnerinnen und Einwohner unerhört und unakzeptabel. Deshalb steht die gesamte Dorfbevölkerung über alle Parteigrenzen hinweg hinter der Gemeinde und ihrer Asylbetreuerin. Zudem sind die Signale, die mit dem Schuldspruch vom Kanton ausgesendet werden bedenklich. Deshalb hat die Gemeinde Fulenbach den Fall am 4. Januar zurecht ans Bundesgericht weiter gezogen. In der Beschwerde an das Bundesgericht wird die Unschuld Fulenbachs belegt. Die Beschwerde kann im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.fulenbach.ch abgerufen werden.

Neben der juristischen Ebene birgt der Fall auch politische Brisanz, die im Kantonsrat diskutiert werden muss. "Als Kantonsrat schäme ich mich für den Umgang des zuständigen Departements mit einer Gemeinde, die über Jahrzehnte Asylsuchende aufgenommen, untergebracht und betreut hat. So geht man mit Gemeinden nicht um", sagt Roman Jäggi. Die Beherbergung von Asylsuchenden im Dorf war mit erheblichem Aufwand für die Gemeinde, respektive die Asylbetreuerin und Belastungen für die Dorfbevölkerung verbunden. Nicht selten kam und kommt es unter den Asylsuchenden nämlich zu Gewalt, Randale am Schalter der Gemeindeverwaltung und Bedrohung von Gemeindeangestellten, bis hin zu Messerstechereien mit Blutvergiessen unter den Asylsuchenden oder gar Drohungen gegen Leib und Leben der Asylbetreuerin. Letztmals erst vor wenigen Wochen. Die Vorfälle wurden durch den Kanton Solothurn jeweils unter dem Deckel gehalten und nicht publik gemacht.

Es darf nicht sein, dass eine Gemeinde und damit eine Dorfbevölkerung, die sich bisher äusserst tolerant und kooperativ im Umgang mit Asylsuchenden gezeigt haben, vom Kanton oder der Justiz öffentlich wie "Sozialverbrecher“ behandelt werden. Aus diesem Grund stellt Kantonsrat Roman S. Jäggi in einer ersten Interpellation, die am nächstmöglichen Sessionstag im Kantonsrat eingereicht wird, kritische Fragen.

Darin geht es um Weisungen des Departements an die Gemeinde-Asylbetreuer. Weisungen, die faktisch dem Sozialgesetz widersprechen. Oder es geht um die Verunsicherung, die unter jenen Gemeinden entsteht, die Asylsuchende aufgenommen haben und sich so offenbar einem Prozessrisiko mit Kostenfolgen und möglichen Imageschäden aussetzen. Nach dem Urteil gegen Fulenbach muss sich doch jede Gemeinde überlegen, ob sie diese Risiken weiterhin in Kauf nehmen will, oder ob sich nicht doch lieber ins Lager jener Gemeinden wechseln soll, die keine Flüchtlinge mehr beherbergen und bloss noch Beiträge zahlen. Ob das die Signale waren, die das Departement mit dem Exempel an Fulenbach aussenden wollte, muss im Kantonsrat besprochen werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird sich der Kantonsrat noch mit der Frage möglicher Verfilzungen im Sozialbereich befassen müssen. Im vorliegenden Fall hat nämlich Grenchens Stadtpräsident Boris Banga (SP) beim zuständigen Departement von Regierungsrat Peter Gomm (SP) gegen Fulenbach geklagt. Und Oberrichter Beat Stöckli (SP) hat als Präsident des Verwaltungsgericht das Urteil gegen Fulenbach gefällt. Diese innerparteiliche Abwicklung des Falles und die Tatsache, dass die relevanten Personen, nämlich der Vater der Flüchtlingsfamilie und die Fulenbacher Asylbetreuerin zu keinem Zeitpunkt angehört wurden, lassen den Schluss zu, dass hier ein politisch motiviertes Showurteil als Exempel statuiert wurde. Auch das damit von der solothurnischen Justiz und vom Departement ausgesendete Signal ist verheerend.

Weitere Auskünfte:
Kantonsrat Roman S. Jäggi
Tel. 079 445 05 05

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