Entfernung der Flagge des "grauen Wolfes"
Auftrag von Kantonsrat Roman S. Jäggi, SVP Fulenbach, vom 26. Januar 2010.
Auftragstext:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die vor der Moschee in Wangen b. Olten im Wind wehende Flagge mit dem Symbol des „grauen Wolfes“ unverzüglich entfernen zu lassen und das Tragen oder Aufhängen des Symbols der Grauen Wölfe (oder Abwandlungen davon) auf Kantonsgebiet zu verbieten.
Begründung:
Die Gemeinde Wangen bei Olten ersuchte den „Dienst für Analyse und Prävention“, also den offiziellen Inland- Nachrichtendienst der Schweiz, um eine Beurteilung der Tatsache, dass vor dem in Wangen bei Olten von Muslimen als Moschee genutzten Gebetsraum eine Flagge mit dem Symbol des heulenden grauen Wolfes gehisst wurde. Die vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) gegebene Antwort trägt das Datum vom 18. September 2006. Sie wurde vom Chef des Schweizer Inland-Nachrichtendienstes, Urs von Daeniken, persönlich unterzeichnet und im Abstimmungskampf über die Minarett-Verbots-Initiative von Befürwortern publik gemacht. Der DAP schreibt zu der Flagge:
„Der Türkische Kulturelle Verein Ihrer Gemeinde (also Wangen b.O.) ist Mitglied der ‹Föderation der Türkisch-Idealistischen Islamvereine der Schweiz›, kurz ‹Türkische Föderation Schweiz› (ITF). Dieser Föderation, die seit 1978 besteht, gehören in der Deutschschweiz mindestens neun weitere Vereine an (Aarau, Basel, Bern, Heerbrugg, St. Gallen, Uster, Wil, Winterthur und Zürich). Es handelt sich bei der ITF, und somit auch beim Wangener Verein, um Vertreter der rechtsextremistischen Organisation der türkischen ‹Idealisten›, die nach ihrem Wappentier auch ‹Graue Wölfe› genannt werden. Dabei richtet sich die Ideologie der Grauen Wölfe gegen alle die Türkei bedrohenden Feinde, konkret insbesondere gegen separatistische kurdische und linksextreme türkische Gruppierungen. Zwischen diesen Fraktionen kam es in der Türkei in der Vergangenheit wiederholt zu massgeblicher Gewaltanwendung. Den Mitgliedern der Grauen Wölfe wird in der Türkei die Ermordung von mehr als 5000 Personen sowie Beteiligung an Folterungen angelastet.“
Es ist also keineswegs so, dass der „Türkisch Kulturelle Verein“ von Wangen die Grauen Wölfe beim Hissen ihrer Fahne fahrlässig gewähren liess. Gemäss dem DAP ist dieser Wangener Verein vielmehr ein direkter Ableger der Grauen Wölfe, was der Verein natürlich zu verwässern versucht, indem man die Flagge als blosses „Vereinslogo“ darstellt. Wäre die Fahne für den Verein unbedeutend, hätte sie schon lange entfernt werden können. Doch trotz erheblichen Protesten aus der Bevölkerung (z.B. Leserbriefen) ist die Fahne der Grauen Wölfe bis heute nicht entfernt worden und weht weiterhin neben der Schweizerfahne und jener der Gemeinde Wangen.
Aus Rücksicht auf die Schweizer Bevölkerung und natürlich auch auf jene Minderheiten, die von den Grauen Wölfen direkt bedroht werden, darf der Kanton Solothurn auf Kantonsgebiet Markierungen derart gefährlicher und aktiver Organisationen nicht zulassen oder gar dulden.
Unterschriften:
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