Nationalitäten in Polizeimeldungen

KANTONSRATSSITZUNG VOM 4. NOVEMBER 2009
Votum zur von der Regierung beantragten Ungültigerklärung der SVP-Initiative "Nennung der Nationalität und Herkunftsregion von Tätern und Tatverdächtigen in Meldungen der Polizei und Justizbehörden"

JA ZU MEHR EHRLICHKEIT, TRANSPARENZ UND GLAUBWÜRDIGKEIT

Sehr geehrte Frau Kantonsratspräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren

Die Parlamente der Schweiz werden zunehmend mit Initiativen konfrontiert, die politisch unangenehm und manchmal vielleicht auch juristisch schwierig umzusetzen sind.

Ich habe Verständnis dafür, dass es vielen politischen Akteuren schwer fällt, sich mit einem Begehren für die lebenslängliche Verwahrung von Straftätern auseinander zu setzen. Oder etwa mit einer Volksinitiative, welche die Ausschaffung von kriminellen Ausländern fordert. Oder wie im aktuellen Fall, ein Verbot von Minaretten.

Bei all diesen umstrittenen Volksinitiativen wurde im Bundeshaus ebenfalls die Diskussion über deren Gültigkeit geführt. Es gab auch hier Gutachten von Rechtsprofessoren. Es wurde auch hier von den Gegnern der Vorlage die Recht- oder Verfassungsmässigkeit angezweifelt. Und es wurde auch bei diesen Initiativen mit den Menschenrechten argumentiert. Doch das Bundesparlament hat in allen Fällen letztlich immer für Gültigkeit entschieden. Warum war das so?

Die angeführten Kritikpunkte sind immer nur Behauptungen und Auslegungen von Einzelpersonen. Auch die Meinung eines Rechtsprofessors ist nur die Einschätzung einer Person. Die Regierung ist Partei, der Gutachter ist ebenfalls Partei, selbst der Polizeikommandant und die Staatsanwälte, welche die Nationalitäten in Polizeimeldungen nur selektiv nennen wollen, sind allesamt Partei. Und wir, der Kantonsrat, sind keine Richter, sondern Kantonsräte. Wir sind Politiker und wir fällen einen politischen Entscheid.

Die Diskussion über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Volksinitiative ist letztlich immer eine politische Diskussion. Und gerade deshalb haben die Mitglieder der Legislative, also wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die Verantwortung und die Pflicht, Volksinitiativen nur im äussersten Notfall für ungültig zu erklären. Diese Diskussion darf eigentlich nur geführt werden, wenn es gar keinen Handlungsspielraum für eine Umsetzung der Initiative gibt. Doch den gibt es eigentlich immer – vor allem hier, im vorliegenden Fall.

Die Verletzung der demokratischen Volksrechte wiegt stets höher, als die Schwierigkeiten, die sich bei der Umsetzung einer Volksinitiative ergeben könnten.

Die vorliegende Volksinitiative erinnert stark an die seinerzeitige Diskussion über die Verwahrungsinitiative im Bundesparlament. Auch damals machten Juristen im Vorfeld darauf aufmerksam, dass die Umsetzung Probleme bieten könnte. Deshalb bin ich froh darüber, dass die zuständigen Stellen auch bei unserer Volksinitiative, also der Nennung der Nationalitäten in Meldungen der Polizei und Justizbehörden, ihre Bedenken anmelden. Das ist ihr gutes Recht und sogar ihre Pflicht.

Aber aufgrund solcher Bedenken, abgestützt auf die Einzelmeinung eines Professors, darf man doch nicht eine Volksabstimmung verhindern. Ist eine Volksinitiative einmal zustande gekommen, müssen solche Bedenken sowie die Diskussion darüber im Abstimmungskampf geführt werden.

Ich habe in einer Zeitungskolumne geschrieben, dass ich als Kantonsrat nie eine Volksinitiative für ungültig erklären würde, ganz egal, aus welcher politischen Ecke sie kommt. Selbst wenn eine Volksinitiativen für die Einführung des Kommunismus im Kanton Solothurn auf dem Tisch käme, soll und darf meiner Meinung nach das Volk darüber abstimmen. Ja es muss sogar. Ich habe keine Angst vor dem Abstimmungsergebnis. Das Volk ist mündig.

Wenn das Volk die Nennung der Nationalitäten in Polizeimeldungen als Extremforderung oder Verletzung der Menschenrechte beurteilt, wird es die Vorlage ablehnen. Da können Sie sicher sein.

Wenn es hingegen den Eindruck hat, dass man die Nationalität der Täter eigentlich schon längstens konsequent nennen sollte, wird es der Initiative zustimmen.

Die Deutlichkeit des Abstimmungsergebnisses wird den Umsetzenden Ansporn sein und wird zeigen, in welche Richtung es weitergehen soll. Seien wir doch ehrlich. In der Vorlage ist sehr viel Handlungsspielraum drin.

Wenn die Vorlage für gültig erklärt und vom Volk angenommen würde, stelle ich mich gerne zur Verfügung, bei der Formulierung von entsprechenden Textblöcken für Medienmitteilungen und Vorgehensweisen in angeblichen Grenzfällen mitzuarbeiten.

Abschliessend möchte ich eine zentrale Aussage wiederholen: „Die Verletzung der demokratischen Volksrechte durch eine Ungültigerklärung der Volksinitiative wiegt höher, als die Schwierigkeiten, die sich bei der Umsetzung dieser Volksinitiative allenfalls ergeben könnten.“

In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und mit Überzeugung für Gültigkeit zu stimmen. Alles andere würde im Volk mit Sicherheit auf grosses Unverständnis stossen. Danke für die Aufmerksamkeit.


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