Medienkonferenz des kantonalen Komitees "Ja zur Minarett-Initiative" vom 22. Oktober 2009 in Solothurn
RELIGIONSFREIHEIT, MEINUNGSÄUSSERUNGSFREIHEIT UND DIE DEMOKRATIE Referat von Kantonsrat Roman S. Jäggi, SVP, Fulenbach
Im laufenden Abstimmungskampf wird von den Gegnern des Minarett-Verbots viel über Inhalte verschiedener Religionen, Integration und Toleranz gesprochen. Doch eigentlich geht es bei der Volksabstimmung vom 29. November 2009 über die Minarett-Initiative um eine baurechtliche Frage. Die Fragen, die sich am 29. November jede Solothurnerin und jeder Solothurner stellen muss, sind: „Will ich Minarette in meinem Dorf, in unserer schönen Altstadt, vielleicht sogar im eigenen Wohnquartier? Oder will ich das nicht? Bin ich sicher, dass die Behörden meiner Gemeinde heute genügend Kraft und juristische Möglichkeiten haben, um ein Baugesuch für ein Minarett abzulehnen? Oder muss man ihnen die Möglichkeit dazu erst geben?“
Ein Minarett ist weder ein Menschenrecht, noch tangiert dessen Bauverbot die Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit garantiert in der Schweiz die freie Ausübung der persönlichen religiösen Überzeugungen. Die Ausübung des Glaubens ist auch ohne Minarett möglich. Ergo wird durch dessen Verbot kein Verfassungsartikel tangiert. Für uns Befürworter des Minarett-Verbots ist die Religionsfreiheit ein mindestens so hohes Gut, wie die Meinungsäusserungsfreiheit. Aber leider nur für uns. Bei den Gegnern des Minarett-Verbots misst man mit unterschiedlichen Ellen. Die gleichen Leute, welche durch die Abstimmungsvorlage die Religionsfreiheit angekratzt sehen und den ganzen Tag Menschenrechte und Toleranz predigen, verbieten in einigen Städten das Aufhängen von Plakaten. Dabei sind Plakate doch eine der ältesten Formen der Meinungsäusserung – vor allem in einer Demokratie.
Den Gegnern des Minarett-Verbots geht es im gesamten Abstimmungskampf darum, mit Empörung über Plakate und Online-Games sowie Stildiskussionen von den Fakten abzulenken. Man will auf diese Art die Befürworter des Minarett-Verbots schlecht machen, so schlecht, dass die Stimmbürger am Schluss nicht im Lager der Befürworter sein wollen. Doch der Schuss könnte auch dieses mal nach hinten losgehen. Wie 2007, als die SVP nach der genau gleichen „Schlechtmacher-Kampagne“ die Wahlen gewonnen hat. Ich erinnere an die SVP-Kampagne mit dem „Schwarzen Schaf“.
Wie war doch der Ablauf damals? Zuerst äusserte Professor Kreis seine Empörung, dann kritisierte Bundesrätin Calmy-Rey das Schaf-Plakat, dann folgten Plakatverbote und Klagen gegen das damalige Online-Spiel mit Geissbock Zottel. Weiter kritisierte uns Doudou Diène von der UNO und es wurden von der Schweiz aus negative Berichterstattungen in internationalen Medien lanciert. Das Resultat kennen Sie. Am Schluss gewann die SVP die Wahlen.
Und wie ist es heute? Zuerst kritisierte Kreis das Minarett-Plakat, dann kam Bundesrat Leuenberger, es wurden Plakate verboten, Anwalt Kettiger aus Burgdorf klagt mal wieder gegen das Online-Game, die UNO kritisierte die Kampagne, mit Empörung berichten Schweizer Medien über die negative Berichterstattung in ausländischen Medien und neu gibt auch noch eine Bündnerin im Bundesrat ihren Senf dazu. Das ist eine Kopie der Vorgänge von 2007. Ich sage dem in bekannter Computer-Sprache: „Copy-Paste“.
Ich bin überzeugt davon, dass die Befürworter der Minarett-Initiative am 29. November einen grossen Erfolg an der Urne erringen können. Warum ist das so? Ganz einfach: Die Gegner des Minarett-Verbots weichen mit ihrer Schlechtmacherkampagne einer absolut nötigen Diskussion über die Fakten und Hintergründe der Volksinitiative aus, weil es unangenehm ist, über die Realität in der Schweiz zu reden. Natürlich ist ein grosser Teil der Muslime in der Schweiz anständig und unproblematisch. Aber es leckt auch keine Geiss weg, dass wir in unserem Land auffällig viele Probleme mit Menschen aus islamischen Ländern haben.
Das sind die Fakten: Die Ausländerkriminalität stieg seit 1990 übermässig stark an. Gemäss Statistik der Nationalitäten-Delinquenz (Beispiel Kanton Aargau) ist der Anteil der Täter aus islamischen Ländern überproportional hoch. Das dürfte im Kanton Solothurn nicht anders aussehen. Das gleiche Bild in der Invalidenversicherung. Noch nie in der Geschichte der Eidgenossenschaft wurden so viele Menschen invalide, wie zwischen 2000 bis 2006. In nur sechs Jahren stieg die Zahl der Rentenbezüger von 200'000 auf 300'000 an, darunter sind wiederum Ausländer aus islamischen Ländern auffällig stark vertreten. Gleichzeitig nahm in der Schweiz die Zahl der Schlagzeilen über Fälle von Zwangsehen, Beschneidungen, Massenvergewaltigungen und Ehrenmorden mit muslimischen Hintergründen zu. Das sind in der Summe klare Signale der Bildung von Parallelgesellschaften. Doch die Behörden auf allen Stufen reagieren nicht etwa entschlossen und setzen den Entwicklungen Grenzen. –Nein.
Schulbehörden verbieten den Kindern das Tragen von Schweizerkreuz T-Shirts, weil damit ausländische Kinder „provoziert“ würden. Oder noch krasser: Schulvorsteher wollen die Weihnachtsfeier in der Schule abschaffen, aus Rücksicht auf muslimische Kinder, die in vielen Klassen schon die Mehrheit bilden. Linke Politiker verpulvern Millionen für Integrationsprogramme oder fördern die automatische Einbürgerung und das Ausländerstimmrecht. Und Richter lassen muslimische Täter mit oft lächerlich tiefen Strafen davon kommen, weil sie in ihrer Kindheit angeblich traumatische Erlebnisse gemacht haben. Doch einer Diskussion über die religiösen Hintergründe der Fehlentwicklungen wollen die Gegner des Minarett-Verbots aus dem Weg gehen.
Es ist uns klar, dass wir all diese Probleme mit einem Verbot von Minaretten nicht lösen werden. Aber wir können jene bremsen, die im Hintergrund dazu beitragen, in unserem Land Parallelgesellschaften mit eigenem Recht zu installieren und zu fördern. Aus Deutschland und Frankreich wissen wir, dass die Bildung dieser Parallelgesellschaften mit islamischem Recht immer genau gleich abgelaufen ist:
1. Starke Vermehrung durch Familiennachzug und hohe Geburtenraten 2. Landesweite Einrichtung von Vereinslokalen, aus denen später Moscheen werden 3. Bau von begehbaren Minaretten (Türmen) auf den Moscheen 4. Gebetsrufe des Muezzins ab den Minaretten (mit oder ohne Lautsprecher) 5. Schleichende Einführung und Installierung der Scharia (islamisches Recht)
Diese Entwicklung können wir am 29. November unterbrechen, indem wir den Punkt 3 (den Bau von Minaretten) verbieten und so den Punkt 4 (den Gebetsrufer Muezzin) ausschalten.
Deshalb Ja zum Minarett-Verbot.
--- es gilt das gesprochene Wort ---
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